AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
y/ours studio – Stand 06/2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen von
y/ours studio – Lützowstraße 1, 41061 Mönchengladbach
Vertreten durch Paula Haas
1. Geltung der AGB
Für alle Verträge zwischen y/ours studio und ihren Kund:innen gelten diese AGB, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Unter Kund:innen („Ihr“) sind Personen zu verstehen, die das in Punkt 2 beschriebene Kursangebot buchen und wahrnehmen.
2. Vertragsschluss und Buchung
Verträge kommen gemäß §§ 145 ff. BGB durch Angebot (Eure Buchung) und Annahme (Buchungs- oder Zahlungsbestätigung über Eversports) zustande. Buchungen erfolgen ausschließlich über Eversports.
3. Widerrufs- und Rücktrittsrecht
Als Verbraucher:innen habt Ihr nach Fernabsatz- und Verbraucherschutzrecht das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag der Buchung und wirksamem Zugang dieser AGB inklusive Widerrufsbelehrung yoga-pranazentrum.de+1maitri-yoga.de+1.
Folgen des Widerrufs:
Wir erstatten bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Eingang des Widerrufs.
Wurde der Kurs von Euch vor Ablauf der Frist bereits begonnen, behalten wir den anteiligen Betrag in Höhe der bis zum Widerruf erbrachten Leistung ein .
4. Kursangebot
Wir bieten Kurse, Workshops, Seminare und Events im Studio (Lützowstraße 1, 41061 Mönchengladbach) und online an. Änderungen im Kursplan, bei Dozent:innen oder Öffnungszeiten behalten wir uns vor. Bei Ausfall bieten wir Ersatztermine oder Erstattung an.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise:
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Probestunde: 15 €
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Einzelticket: 20 €
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8er-Karte: 155 €
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Mitgliedschaft 1×/Woche: 69 €/Monat (6 Monate Laufzeit)
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All‑In-Mitgliedschaft: 85 €/Monat (6 Monate Laufzeit)
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Student:innen-/Schülerrabatt auf All‑In: 69 €/Monat
Zahlung: erfolgt ausschließlich über Eversports. Mitgliedschaften verlängern sich nach der Grundlaufzeit um jeweils einen Monat, wenn nicht mit 2-monatiger Frist zum Laufzeitende gekündigt wird.
6. Stornierung, No‑Show & Nichtteilnahme
6.1 Stornierung & No‑Show
Kostenfreie Stornierung bis 14 Stunden vor Kursbeginn, später oder bei Nicht-Erscheinen wird der volle Kurspreis als No‑Show-Gebühr fällig. Bei einer geschlossenen Kursreihe kann man bis zu 14 Tagen vorher kostenfrei stornieren.
6.2 Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte
Die gesetzlichen Rechte auf Kündigung und Rücktritt bleiben durch diese AGB unberührt.
7. Haftung
Teilnahme auf eigene Verantwortung. Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Für mitgebrachte Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung.
8. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und nach DSGVO verarbeitet. Weitere Informationen entnehmt Ihr unserer Datenschutzerklärung.
9. Urheberrechte
Alle Inhalte auf unserer Webseite und in Kursunterlagen (Texte, Bilder, Grafiken) unterliegen dem deutschen Urheberrecht und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung genutzt werden.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB wirksam. Die unwirksame Regelung wird durch eine rechtlich zulässige ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Mönchengladbach. Für Online-Streitbeilegung steht die EU-Plattform zur Verfügung.
Veranstaltungsraumes der y/ours GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Veranstaltungsräume, die sich in der Altbauvilla auf der Lützowstraße 1, 41061 Mönchengladbach, befinden, die mit der y/ours GmbH (im Folgenden „Vermieter“ genannt) geschlossen werden.
1.2 Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag über die Nutzung des Veranstaltungsraumes kommt zustande, sobald der Mieter das Angebot des Vermieters angenommen hat, indem er eine verbindliche Buchung vornimmt und die Buchungs- und Angebotsbestätigung des Vermieters erhält.
2.2 Die Buchung ist erst nach Zahlung des vereinbarten Mietpreises (sowie ggf. Anzahlung) durch den Mieter rechtskräftig.
3. Mietgegenstand
3.1 Der Mietgegenstand ist der Veranstaltungsraum der Altbauvilla auf der Lützowstraße 1, Mönchengladbach. Eine detaillierte Beschreibung des Raumes sowie der zur Verfügung stehenden Ausstattung ist der Buchungsbestätigung oder der jeweiligen Raumbeschreibung des Vermieters zu entnehmen.
3.2 Der Vermieter stellt dem Mieter den Raum in dem Zustand zur Verfügung, wie er in der Buchungsbestätigung beschrieben ist.
3.3 Das gesamte Gebäude ist rauchfrei. Rauchen ist im gesamten Haus nicht gestattet.
3.4 Dem Mieter stehen vier Parkplätze hinter dem Haus sowie ein Parkplatz vor dem Haus zur Verfügung.
4. Mietpreis und Zahlung
4.1 Der Mietpreis wird individuell vereinbart und ist in der Buchungsbestätigung aufgeführt. Im Mietpreis sind die Nutzung des Raumes sowie die darin enthaltenen Dienstleistungen, wie im Vertrag beschrieben, enthalten.
4.2 Die Zahlung des Mietpreises erfolgt gemäß der in der Buchungsbestätigung angegebenen Zahlungsmodalitäten. Der Mietpreis ist grundsätzlich zu Teilen im Voraus zu zahlen, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.
4.3 Sollte der Mieter mit der Zahlung des Mietpreises in Verzug geraten, so hat der Vermieter das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Raum anderweitig zu vermieten. Der Mieter bleibt jedoch zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises verpflichtet, es sei denn, er kann nachweisen, dass die Verspätung nicht von ihm zu vertreten ist.
5. Nutzung des Veranstaltungsraumes
5.1 Der Mieter ist berechtigt, den Veranstaltungsraum im Rahmen des vereinbarten Zeitraums zu nutzen. Der Beginn und das Ende der Mietzeit sind in der Buchungsbestätigung festgelegt.
5.2 Der Zugang zum Gebäude erfolgt über einen digitalen Schlüssel, der dem Mieter vor Veranstaltungsbeginn übermittelt wird. Dieser Zugang darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Zugangszeiten werden elektronisch protokolliert und dienen der Kontrolle der vereinbarten Nutzungsdauer.
5.3 Der Mieter verpflichtet sich, den Veranstaltungsraum ausschließlich für die vereinbarte Veranstaltung zu nutzen. Eine anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
5.4 Der Mieter ist verpflichtet, den Raum während der Mietzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und am Ende der Mietzeit besenrein zurückzugeben.
5.5 Müll, der die Menge eines 35-Liter-Müllbeutels übersteigt, ist vom Mieter selbst zu entsorgen. Entsteht zusätzlicher Reinigungsaufwand oder unsachgemäße Müllentsorgung, wird dieser Aufwand dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt.
5.6 Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die Nutzung des Raumes oder durch seine Gäste entstehen. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter unverzüglich über entstandene Schäden zu informieren.
6. Stornierung und Rücktritt
6.1 Der Mieter kann die Buchung bis zu einer Frist von 29 Tagen vor dem vereinbarten Nutzungstermin kostenfrei stornieren. Eine Stornierung nach dieser Frist ist nur gegen Zahlung einer Entschädigung gemäß den folgenden Regelungen möglich.
6.2 Bei einer Stornierung ab 28 Tagen vor dem Nutzungstermin sind 50 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen.
6.3 Bei einer Stornierung ab 14 Tagen vor dem Nutzungstermin sind 100 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen.
6.4 Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein solcher Grund kann z. B. in höherer Gewalt oder der Verhinderung der Bereitstellung des Raumes liegen. In diesem Fall wird der Mieter unverzüglich informiert und erhält die bereits geleisteten Zahlungen zurück.
7. Pflichten des Mieters
7.1 Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche geltenden Gesetze und behördlichen Vorschriften zu beachten, insbesondere in Bezug auf den Brandschutz, die Lautstärke und das Sicherheitskonzept.
7.2 Der Mieter trägt die Verantwortung dafür, dass keine störenden Geräusche oder Belästigungen für die Nachbarn entstehen. Insbesondere ist eine Überschreitung der zulässigen Lautstärke oder die Durchführung von Aktivitäten, die die Nachbarschaft stören könnten, zu vermeiden.
7.3 Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass alle benötigten Genehmigungen und Lizenzen (z. B. für Musik oder öffentliche Veranstaltungen) vorab eingeholt werden, sofern dies erforderlich ist.
7.4 Der Mieter darf keine baulichen Veränderungen am Veranstaltungsraum vornehmen oder Möbel ohne Zustimmung des Vermieters umstellen.
7.5 Für durch den Mieter beauftragte Dritte (z. B. Catering, Technik, Künstler oder Agenturen) trägt ausschließlich der Mieter die Verantwortung. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für deren Leistungen. Der Mieter stellt den Vermieter von etwaigen Ansprüchen Dritter aus diesen Verträgen frei.
8. Haftung des Vermieters
8.1 Der Vermieter haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
8.2 Für Schäden an mitgebrachten Gegenständen des Mieters oder seiner Gäste übernimmt der Vermieter keine Haftung.
8.3 Der Vermieter haftet nicht für unvorhersehbare Ereignisse, die den Betrieb des Veranstaltungsraumes betreffen (z. B. höhere Gewalt, Stromausfall etc.), es sei denn, der Vermieter hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
9. Versicherung
9.1 Der Mieter ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen, die eventuelle Schäden an Personen und/oder Sachwerten abdeckt, die während der Nutzung des Veranstaltungsraumes entstehen.
9.2 Der Vermieter empfiehlt dem Mieter, eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen, um etwaige Risiken abzudecken.
10. Datenschutz (optional, aber sinnvoll)
10.1 Die im Rahmen der Buchung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
11.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
11.3 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters in Mönchengladbach.
